Ältere und schwache Gemeindebeamte, die ihre Stelle aufgeben, erhalten ab dem 1. Juli 2024 eine Zulage von 3,5 Millionen pro Monat.
Ältere und schwache Kommunalbeamte, die ihren Job kündigen, erhalten ab dem 1. Juli 2024 eine Zulage von 3,5 Millionen/Monat (Bild aus dem Internet)
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte der Innenminister das Rundschreiben 8/2024/TT-BNV, das die Anpassung der monatlichen Zulagen für ältere Gemeinde-, Bezirks- und Stadtbeamte, die ihren Job gekündigt haben, regelt.
Ältere und schwache Gemeindebeamte, die ihre Stelle aufgeben, erhalten ab dem 1. Juli 2024 eine Zulage von 3,5 Millionen pro Monat.
Dementsprechend erhalten alte und schwache Kommunal-, Bezirks- und Stadtbeamte, die ihre Arbeit aufgegeben haben, monatliche Leistungen gemäß dem Beschluss 130-CP des Regierungsrates von 1975 zur Ergänzung der Richtlinien und Vergütungen für Kommunalbeamte und dem Beschluss 111-HDBT von 1981 zur Änderung und Als Ergänzung zu einer Reihe von Richtlinien und Regelungen erhalten Kommunal- und Bezirksbeamte (sogenannte alte und schwache Kommunalbeamte, die in den Ruhestand gehen) ab dem 1. Juli 2024 eine monatliche Vergütung von 3.500.000 VND/Monat, einschließlich:
Ehemalige Beamte sind Parteisekretär, Vorsitzender des Volkskomitees, stellvertretender Sekretär, stellvertretender Vorsitzender des Ständigen Parteikomitees, Sekretär des Volkskomitees, Sekretär des Volksrates der Gemeinde, Gemeindehauptmann, Polizeichef der Gemeinde und weitere Positionen.
(Absatz 3, Artikel 2, Rundschreiben 8/2024/TT-BNV)
Anleitung zur Erhöhung der monatlichen Leistungen um 15 % für alte und schwache Gemeindebeamte, die ab dem 1. Juli 2024 aus dem Dienst ausscheiden
Das Rundschreiben 8/2024/TT-BNV enthält Anweisungen zur Erhöhung der monatlichen Leistungen um 15 % für ältere und schwache Gemeindebeamte, die ab dem 1. Juli 2024 ihren Arbeitsplatz aufgeben, wie folgt:
Ab dem 1. Juli 2024 werden alte und schwache Gemeindebeamte, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 des Dekrets 75/2024/ND-CP ihre Stelle zur Anpassung von Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Leistungen gekündigt haben, um weitere 15 % erhöht die monatliche Vergütung über der im Juni 2024 bezogenen Vergütung für alte und schwache Gemeindebeamte, die in den Ruhestand getreten sind, wie folgt:
Der monatliche Zuschuss ab dem 1. Juli 2024 berechnet sich nach folgender Formel:
Monatliche Leistung ab 1. Juli 2024 = Leistung ab Juni 2024 x 1,15
Dabei gilt: Das ab Juni 2024 zu genießende Zulagenniveau ist das in Abschnitt 3, Artikel 2 des Rundschreibens 11/2023/TT-BNV festgelegte Zulagenniveau, das die Anpassung der monatlichen Zulagenhöhen für Beamte in Gemeinden, Bezirken und Städten regelt. Ältere und Schwache haben ihre Arbeit aufgegeben.
Artikel 2. Anpassung der monatlichen Zulagenhöhe
…
3. Gemäß den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels haben alte und schwache Gemeindebeamte, die in den Ruhestand getreten sind, ab dem 1. Juli 2023 Anspruch auf eine monatliche Vergütung (gerundet) wie folgt:
a) Für Beamte, die ehemalige Parteisekretäre, Vorsitzende des Volkskomitees, stellvertretende Sekretäre, stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Parteikomitees, Sekretäre des Volkskomitees, Sekretäre des Volksrats der Kommune, Kommunalhauptmann, Kommunalpolizeichef sind: 3.000.000 VND/Monat ;
b) Für die verbleibenden Positionen: 2.817.000 VND/Monat.
In Fällen, in denen nach der Anpassung der monatlichen Zulagenhöhe für alte und schwache Gemeindebeamte, die ihren Job gekündigt haben, die Zulagenhöhe unter 3.500.000 VND/Monat liegt, wird sie wie folgt angepasst:
– Erhöhung um 300.000 VND/Person/Monat für diejenigen, deren monatliche Leistung weniger als 3.200.000 VND/Person/Monat beträgt;
– Erhöht um 3.500.000 VND/Person/Monat für Personen, deren monatliche Leistung von 3.200.000 VND/Person/Monat auf weniger als 3.500.000 VND/Person/Monat liegt.
Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben 8/2024/TT-BNV, gültig ab 5. Juli 2024.
Die im Rundschreiben 8/2024/TT-BNV festgelegte Regelung wird ab dem 1. Juli 2024 umgesetzt.
Das Rundschreiben 8/2024/TT-BNV ersetzt das Rundschreiben 11/2023/TT-BNV, das die Anpassung der monatlichen Zulagenhöhen für alte und schwache Gemeinde-, Bezirks- und Stadtbeamte regelt, die ihre Stelle gekündigt haben.