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Ein neuer Vertrag zum geistigen Eigentum leistet wenig zum Schutz des traditionellen Wissens der Māori

Das Problem der „Biopiraterie“ – der Aneignung und Patentierung indigenen Wissens zu Profitzwecken – nimmt seit einiger Zeit zu. Ein globaler Vertrag zum Schutz des traditionellen Wissens und der genetischen Ressourcen wäre daher eine begrüßenswerte Entwicklung.

Ende Mai verabschiedete die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) den Vertrag über Geistiges Eigentum, genetische Ressourcen und traditionelles Wissen. Es handelt sich um das erste internationale Abkommen über geistiges Eigentum, das auch Bestimmungen über das Wissen indigener Völker enthält.

Der Vertrag, dessen Ausarbeitung mehr als 20 Jahre gedauert hat, stellt den Höhepunkt der Verhandlungen zwischen den 193 WIPO-Mitgliedsstaaten seit dem Jahr 2000 dar. Und auf den ersten Blick scheint es sich bei dem Vertrag um eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung der Biopiraterie zu handeln.

Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass das neue Abkommen zu größeren Änderungen im neuseeländischen Recht führen wird oder die Rechte der Māori stärkt, ihr geistiges Eigentum und ihre Taonga (Wertgegenstände) zu besitzen oder zu kontrollieren. Angesichts der gut dokumentierten Aneignung des Wissens und der Taonga der Māori sind noch immer umfassendere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Offenlegung der Herkunft

In mehreren Studien wurde über Fälle berichtet, in denen Unternehmen, die nicht zu den Māori gehören, Patente und Sortenschutzrechte für die Verwendung einheimischer Pflanzen beantragten, die den bekannten Praktiken der Māori ähnelten.

In diesen Fällen, von denen sich mehrere auf Mānuka beziehen, gibt es keine Beweise dafür, dass die Māori konsultiert wurden oder ihre Erlaubnis zur Verwendung ihres Mātauranga (traditionelles Wissen) gegeben haben.

Der WIPO-Vertrag führt eine Verpflichtung zur „Offenlegung der Herkunft“ ein. Wenn Patentansprüche genetische Ressourcen abdecken, müssen die Antragsteller das Ursprungsland oder die Quelle dieser Ressourcen offenlegen.

Wenn die beanspruchte Erfindung auf traditionellem Wissen beruht, müssen die Antragsteller darüber hinaus offenlegen, von welchen indigenen Völkern, örtlichen Gemeinschaften oder anderen Quellen das Wissen stammt.

Obwohl dies als „historischer“ Fortschritt gefeiert wird, verlangt das neuseeländische Amt für geistiges Eigentum (IPONZ) von Patentantragstellern bereits jetzt, anzugeben, ob ihr Antrag traditionelles Wissen betrifft oder mit den Interessen der Māori in Konflikt geraten könnte.

Nichts Neues für Neuseeland

IPONZ kann dann entscheiden, den Antrag an das Patents Māori Advisory Committee zu senden, das darüber berät, ob eine Erfindung auf traditionellem Wissen der Māori oder auf einheimischen Pflanzen oder Tieren beruht.

Ist dies der Fall, berät das Komitee auch darüber, ob die kommerzielle Nutzung der Erfindung möglicherweise gegen die Werte der Māori verstößt. Auf Grundlage dieser Empfehlungen entscheidet das IPONZ dann, ob ein Antrag aus Gründen der „Moral oder der öffentlichen Ordnung“ abgelehnt werden sollte.

Mit anderen Worten: Die Verpflichtung zur Offenlegung der Herkunft ist kein so historischer Schritt, wie manche vielleicht meinen, zumindest für Aotearoa Neuseeland. Allerdings wird der WIPO-Vertrag die Umsetzung geeigneter Maßnahmen in das nationale Recht erfordern, um etwaige Verstöße gegen die Offenlegung der Informationen zu ahnden.

Die möglichen Sanktionen oder Rechtsmittel sind jedoch begrenzt. Der Vertrag besagt, dass ein erteiltes Patent, sofern kein betrügerisches Verhalten vorliegt, nicht aufgrund einer unterlassenen Offenlegung widerrufen, für ungültig erklärt oder undurchsetzbar gemacht werden kann.

Dies ist jedoch immer noch besser als die derzeitige Situation, in der es bei unterlassener Offenlegung keine Sanktionen oder Rechtsmittel gibt.

WIPO-Generaldirektor Daren Tang (rechts) feiert die Unterzeichnung des neuen Vertrags zur Bekämpfung der Biopiraterie, Genf, 24. Mai.
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Frühere Entwürfe gingen weiter

Der neue Vertrag ist wohl eher deshalb bemerkenswert, weil er nichts tut. Tatsächlich gingen frühere Entwürfe der Vertragsartikel, die 2023 veröffentlicht wurden, weiter als der endgültige Text.

Dazu gehörte ein Rahmen, in dem das traditionelle Wissen selbst als geistiges Eigentum der indigenen Völker und lokalen Gemeinschaften geschützt werden konnte. Dies hätte ihnen exklusive kollektive Rechte zur Kontrolle ihres traditionellen Wissens verliehen.

Der Artikelentwurf sah außerdem vor, dass indigene Völker und lokale Gemeinschaften das Recht auf einen fairen und gerechten Anteil an den Vorteilen haben sollten, die sich aus der Nutzung ihres traditionellen Wissens ergeben. Sie hätten außerdem das Recht auf Namensnennung und das Recht, ihr traditionelles Wissen in einer Weise zu nutzen, die dessen Integrität respektiert.

Der endgültige Vertrag sieht diese Form des positiven Schutzes indigenen Wissens nicht vor. Er versäumt es auch, „traditionelle kulturelle Ausdrucksformen“ zu schützen – die Formen, in denen indigene Völker oder lokale Gemeinschaften ihre traditionellen kulturellen Praktiken und ihr Wissen zum Ausdruck bringen, darunter Musik, Tanz, Kunst und Kunsthandwerk.

Unantastbarkeit des Patentsystems

Im Vergleich zu den früheren Entwürfen ist der abgeschlossene Vertrag deutlich enger gefasst und weniger substanziell.

Dies könnte helfen, den Missbrauch traditionellen Wissens im Patentsystem zu verhindern. Allerdings bietet der Vertrag weder für das traditionelle Wissen selbst noch für traditionelle kulturelle Ausdrucksformen einen positiven Schutz.

Tatsächlich könnte man argumentieren, dass es bei dem Vertrag eher um die Gewährleistung der Unantastbarkeit des Patentsystems geht als um den Schutz indigenen Wissens. Schließlich verlangt das Patentrecht, dass Erfindungen im Vergleich zum bestehenden Wissen neu und erfinderisch sind.

Die Anforderung, dass Antragsteller den Ursprung genetischer Ressourcen und das Wissen über diese Ressourcen offenlegen müssen, verbessert das Patentsystem nur.

Die Umsetzung des WIPO-Vertrags in Neuseeland wird das Patentsystem vor der Erteilung schlechter Patente schützen. Es wird jedoch nicht die Māori-Bildung schützen oder sicherstellen, dass die Māori die Tino Rangatiratanga (Souveränität) über ihren Reichtum behalten, wie im Vertrag von Waitangi garantiert.