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Nächste Runde im Honigstreit Böhmermann gegen Imker aus Meißen

Das sagen Böhmermann und sein Anwalt

Mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung macht Böhmermann einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Werbung für den Honig geltend. „In dem Rechtsstreit geht es ausschließlich um die angestrebte Untersagung des unberechtigten, gewerblichen Vertriebs von Produkten mit Bild und Namen von Herrn Böhmermann. Etwaige Zahlungsansprüche sind nicht Gegenstand des Verfahrens“, betonte Jan Böhmermanns Rechtsanwalt Dr. Torben Düsing auf Anfrage von MDR SACHSEN. Böhmermann gehe grundsätzlich gegen die unberechtigte gewerbliche Verwendung seines Namens und Bildes in der Unternehmenswerbung vor.

Herr Böhmermann geht grundsätzlich und auch zukünftig gegen die unerlaubte kommerzielle Verwendung seines Namens und Bildes in der Unternehmenswerbung vor.


Torben Düsing
Rechtsanwalt Jan Böhmermann

Böhmermann findet Streit „spannend“

Im Podcast des Hessischen Rundfunks mit dem Titel „Freiheit DeluxeIn der Sendung „Honiggeschichte“ vom 7. März sagte Jan Böhmermann zu dem Streit: „Diese Honiggeschichte ist einfach ein Aufeinanderprallen zweier Satiriker. Ich finde es spannend herauszufinden, ob das eine neue Form der Satire ist. Dass ich, wenn mir etwas nicht gefällt, dann grundsätzlich die Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzen und das nutzen kann, um Produkte zu verkaufen. Das würde ich für mich gerne wissen. Dann kann ich mir die ganze Arbeit mit der Sendung sparen und auf andere Weise reich werden.“

Vorwürfe: Inszenierung und Spendenabzocke?

Böhmermanns Rechtsanwalt Düsing wirft Heinzig vor, sich im Verfahren als „armer kleiner Imker“ darzustellen, obwohl er ein erfahrener Unternehmer mit mehreren Geschäftsinteressen sei und über eine Spendenplattform „mittlerweile eine beträchtliche Spendensumme von über 70.000 Euro“ gesammelt habe, „die er angeblich dringend benötigt, um die Verfahrenskosten zu finanzieren.“

Der Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens sei „auf lediglich 15.000 Euro festgesetzt“ worden, erläutert Böhmermanns Anwalt. Die Prozesskosten der ersten Instanz beziffert er auf „knapp über 5.000 Euro und die Kosten der zweiten Instanz auf rund 6.000 Euro.“

Der Blick des Imkers und Unternehmers aus Meißen

Rico Heinzig hingegen rechnet damit, im Falle einer Niederlage rund 20.000 Euro Anwalts- und Verfahrenskosten zahlen zu müssen. „Ja, der Spendenaufruf hat 70.000 Euro erreicht, also ein Vielfaches des ursprünglichen Spendenziels. Die Leute haben einfach nicht aufgehört zu spenden. Da bekommt man Gänsehaut.“ Das Geld, das er nicht für den Rechtsstreit ausgibt, will der Imker spenden. „Ich werde es nicht für meine Imkerei verwenden. Ich möchte es kleinen, regionalen und nachhaltigen Umweltschutzprojekten zukommen lassen, die dringend Geld brauchen“, sagt Heinzig.

Ich fühle mich im Recht und habe mich mit satirischen Mitteln verteidigt. Es ist überraschend und zugleich beschämend, dass jemand, der Deutschland vorwirft, keinen Sinn für Humor zu haben, seine eigene Medizin nicht erträgt.


Rico Heinzig
Imker und Unternehmer

Zur Strategie der Böhmermann-Website sagt Heinzig: „Es wird immer versucht, es so darzustellen, als ob ich alles kommerziell mache und er der Satiriker sei, dessen Persönlichkeitsrechte verletzt würden.“ Und er führt weiter aus: „Meine Persönlichkeitsrechte wurden verletzt, Videomaterial über meine Firma wurde ohne meine Erlaubnis gezeigt und der gesamte Imkerberuf wurde lächerlich gemacht – der Einschaltquoten im gebührenfinanzierten Fernsehen zuliebe.“

Was darf investigative Satire im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Heinzigs Rechtsanwalt aus Dresden, Markus Hoffmann, sagt gegenüber MDR SACHSEN: „Als Anwalt ist es mir in diesem Fall auch ein persönliches Anliegen, darauf aufmerksam zu machen, dass das Sendeformat des ZDF Magazin Royale als Mischung aus dem sensiblen Bereich investigativer (mitunter schlecht recherchierter) Berichterstattung und der für die Betroffenen nahezu unangreifbaren Darstellung derartiger Inhalte in satirischer Form dem Fairnessgrundsatz nicht entspricht und für einen öffentlich-rechtlichen Sender problematisch ist.“

Schon im Februar hatte der Anwalt des Imkers erklärt, das Format der ZDF-Sendung werde als investigative Satire bezeichnet und sei in dieser Mischform „nahezu unangreifbar“. Er forderte eine Grundsatzentscheidung für die Betroffenen der Satire.

Wann genau das Oberlandesgericht Dresden in der Sache entscheiden wird, geben die Richter nach der Verhandlung am Dienstagnachmittag bekannt.