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Oben ohne im Frei- und Hallenbad: Ist das erlaubt?

Während Männer selbstverständlich auch mit freiem Oberkörper schwimmen dürfen, müssen Frauen sich meist mit Bikini oder Badeanzug bedecken. Lange Zeit galt dies in Schwimmbädern als Regel. Doch vielerorts gibt es Änderungen.

Oben ohne in Frei- und Hallenbädern: Die Hausordnung bestimmt, was erlaubt ist

Wie sich jemand in einem Hallen- oder Freibad kleiden soll, wird durch die Hausordnung des jeweiligen Betreibers geregelt. Diese spricht allerdings meist nur von Badebekleidung. Wie diese für welches Geschlecht genau aussieht, ist meist nicht vorgegeben.

Dennoch kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Vorfällen, bei denen Frauen oder nichtbinäre Personen aus einem Schwimmbad geworfen und vom Gelände ausgeschlossen wurden, weil sie oben ohne waren.

Was folgte, war eine Antidiskriminierungsdebatte und der Aufruf, die weibliche Brust nicht zu sexualisieren. Das Thema erhitzt die Gemüter und führt zu neuen Regelungen. Einige Schwimmbäder haben ihre Hausordnung bereits angepasst.

In Städten wie Göttingen, Siegen, Köln, Hannover, Frankfurt und Berlin ist das Oben-ohne-Baden in Hallen- und Freibädern gestattet. Erkundige dich am besten vor Ort, ob das Oben-ohne-Baden in deiner Stadt bzw. deinem Schwimmbad gestattet ist.

Fakt ist: Grundsätzlich verstößt du nicht gegen das Gesetz, wenn du als weibliche oder nichtbinäre Person oben ohne schwimmen gehst. Allerdings kann der Betreiber von seinem Zutrittsverweigerungsrecht Gebrauch machen und dich auffordern, dich zu verhüllen, solange dies nicht gegen das Antidiskriminierungsrecht verstößt.