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Vier Jahre nach der Commerzialbank-Pleite laufen Ermittlungen

Am 29. Januar berichtete die WKStA über die neusten Anklagen gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Pleitebank, Martin Pucher, und seine Vorstandskollegin Franziska Klikovits. Ihnen wird unter anderem Veruntreuung von Bankgeldern, Untreue und betrügerischer Bankrott vorgeworfen. Diese Anklage ist Teil des noch laufenden Strafverfahrens zur Aufklärung der Insolvenz aus dem Sommer 2020. Die Gesamtschadenssumme aus den Vorwürfen beläuft sich auf rund 70 Millionen Euro.

Pucher und Klikovits sollen Bankgelder in Höhe von knapp 40 Millionen Euro veruntreut und mittels gefälschter Rechnungen unrechtmäßig an Firmen ihnen nahestehender Unternehmer überwiesen haben. Zudem sollen sie diesen Firmen Kredite in Höhe von insgesamt mehr als 30 Millionen Euro gewährt haben, obwohl diese wirtschaftlich nicht tragfähig und nicht ausreichend abgesichert waren. Mitangeklagte sind drei Unternehmer, deren Firmen in massiven finanziellen Schwierigkeiten gesteckt hatten. Sie hätten sich durch ihre Kreditanträge an den kriminellen Handlungen der Bankdirektoren beteiligt und seien als Aussteller gefälschter Rechnungen oder Kreditnehmer Empfänger der Millionenbeträge gewesen, so die Anklage.

Gegen diesen Strafantrag haben zwei Personen Einspruch eingelegt, die Einsprüche werden derzeit noch vom Oberlandesgericht Wien geprüft. Dieses kann den Strafantrag bestätigen, abändern oder auch ganz aufheben. Wann die Entscheidung fällt, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Erst danach kann die allfällige Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt bekannt gegeben werden.

Pucher übernimmt allerdings die Verantwortung für sein eigenes Geständnis. Er kooperiere weiterhin, sagte sein Anwalt Norbert Wess gegenüber der APA. Die WKStA ermittelt noch in verschiedenen Strängen des Falles. Pucher bleibe verantwortlich, sagte Wess. Sein Mandant werde derzeit nicht vernommen, man werde aber zu individuellen Fragen Kontakt aufnehmen.

Der schwer erkrankte Pucher wurde – wie Klikovits – Anfang des Jahres in einem Nebenverfahren vom Landesgericht Eisenstadt in Abwesenheit für schuldig befunden. Dass er beim nächsten Prozess persönlich anwesend sein und vernommen werden kann, gilt als unwahrscheinlich.