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Zweimaliger Parlamentskandidat einer Erdoğan-nahen Partei wegen Gülen-Verbindungen festgenommen

Ein zweimaliger Parlamentskandidat der rechtsextremen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), einem Verbündeten von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, wurde wegen angeblicher Verbindungen zur religiösen Gülen-Bewegung festgenommen, berichtete die Nachrichten-Website T24.

Dem Bericht zufolge war auch das MHP-Mitglied Mustafa Çintaş, ein pensionierter Unteroffizier, unter den 16 Verdächtigen, die wegen ihrer Beteiligung an mutmaßlichen Aktivitäten der Gülen-Bewegung beim Kommando der Landstreitkräfte festgenommen wurden.

Çintaş war bei den Parlamentswahlen 2015 und 2023 einer der Parlamentskandidaten der MHP für die westliche Provinz Izmir.

Die Festnahmen erfolgten im Rahmen einer Untersuchung, die die Generalstaatsanwaltschaft in Ankara Ende April eingeleitet hatte. Den Verdächtigen wird außerdem vorgeworfen, Münzfernsprecher genutzt zu haben, um heimlich mit ihren Kontakten in der Gülen-Bewegung zu kommunizieren.

Die Gülen-Bewegung, deren Gründer der türkische Geistliche Fethullah Gülen ist, wird von der türkischen Regierung und Erdoğan beschuldigt, einen gescheiterten Putsch am 15. Juli 2016 geplant zu haben und wird als „terroristische Organisation“ bezeichnet, obwohl die Bewegung jede Beteiligung am Putschversuch oder sonstige terroristische Aktivitäten bestreitet.

Die Staatsanwälte gehen davon aus, dass ein Mitglied der Gülen-Bewegung dasselbe Münztelefon benutzte, um alle seine Kontakte nacheinander anzurufen. Basierend auf dieser Annahme wird davon ausgegangen, dass, wenn ein mutmaßliches Mitglied der Bewegung in den Anruflisten gefunden wird, auch andere Nummern, die unmittelbar vor oder nach diesem Anruf angerufen wurden, Personen mit Gülen-Verbindungen gehören. Auch regelmäßige Anrufe von einem Münztelefon gelten als Warnsignal.

Einige der Verdächtigen wurden nach polizeilichen Verhören zu Informanten, während Çintaş und andere von einem Gericht festgenommen wurden.

Çintaş war einer der Verdächtigen, die in den Zeugenaussagen mehrerer anderer Personen genannt wurden, die zuvor im Rahmen der landesweiten Ermittlungen gegen die Gülen-Bewegung strafrechtlich verfolgt worden waren.

Ein im Rahmen der Untersuchung eingeholter Sonderbericht der Untersuchungsbehörde für Finanzkriminalität (MASAK) ergab, dass Çintaş sieben verschiedene Konten bei der inzwischen geschlossenen islamischen Bank Asya hatte, die mit der religiösen Bewegung verbunden ist.

In dem Bericht heißt es, dass Çintaş durch die Anlage seines gesamten Vermögens in die Bank Asya den Eindruck erweckt habe, er handle im Einklang mit dem Aufruf des Islamgelehrten Fethullah Gülen, dessen Ansichten die Bewegung inspirierten. Gülen forderte, Geld bei der Bank anzulegen, damit diese dem Druck der Regierung standhalten könne.

Die Regierung übernahm die Bank Asya im Februar 2015. Die Banklizenz wurde ihr am 22. Juli 2016 – sieben Tage nach dem Putschversuch – von der türkischen Bankenaufsichtsbehörde (BDDK) wegen ihrer Verbindungen zur Bewegung entzogen. Die Bankenaufsicht entschied im Mai 2015, dass alle Anteile der islamischen Bank vom Einlagensicherungsfonds (TMSF) übernommen werden.

Seit dem Putschversuch wurden in der Türkei Tausende von Menschen wegen Terrorismus angeklagt und inhaftiert – und das nur, weil sie Transaktionen bei der Bank Asya getätigt hatten. Die türkischen Behörden werten dies als Zeichen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation.

In einem Grundsatzurteil vom September stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Führung eines Kontos bei der Bank Asya keinen strafbaren Tatbestand erfüllt.

Nach dem Putschversuch verhängte die türkische Regierung den Ausnahmezustand und führte unter dem Vorwand eines Kampfes gegen den Putsch eine massive Säuberung der staatlichen Institutionen durch. Mehr als 130.000 Staatsbedienstete wurden kurzerhand aus ihren Ämtern entlassen, weil sie angeblich Mitglieder von oder Verbindungen zu „terroristischen Organisationen“ seien. Die Gesetze wurden per Notstandsverordnung erlassen, die weder einer gerichtlichen noch einer parlamentarischen Kontrolle unterlag.

Zusätzlich zu den Tausenden, die inhaftiert wurden, mussten zahlreiche weitere Anhänger der Gülen-Bewegung die Türkei verlassen, um dem harten Vorgehen der Regierung zu entgehen.

Die türkischen Behörden stützen sich bei der Identifizierung und strafrechtlichen Verfolgung der Mitglieder der Gruppe regelmäßig auf Zeugenaussagen.

Den Angeklagten in den Prozessen gegen die Bewegung wird häufig nahegelegt, von den Reuegesetzen des Landes zu profitieren, die im Austausch für die Denunziation anderer Mitglieder der Gruppe geringere Strafen vorsehen.

In den letzten Jahren gab es zudem viele Berichte über den mutmaßlichen Einsatz von Folter und Misshandlung in Haft, um Häftlinge dazu zu zwingen, Informanten zu werden und andere zu belasten.

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