Behörde kann Ablehnung ärztlicher Berufsregeln nicht bestätigen
(Keystone-SDA) Einem an Krebs erkrankten Mann kann die Behörde keine Bescheinigung ausstellen, dass die ihn künftig behandelnden Ärztinnen und Ärzte von den ethischen Berufsrichtlinien ausgenommen sind. Dies muss er individuell regeln. So hat es das Bundesgericht entschieden.
Konkret wandte sich der Mann an die Gesundheitsbehörde des Kantons Bern. Er verlangte die Bestätigung, dass er sämtliche Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) mit ethischen Anforderungen an die ihn behandelnden Ärzte abgelehnt habe und diese auf seine Behandlung nicht anzuwenden seien. Zudem verlangte er, dass die betreffenden Ärzte nicht sanktioniert würden.
Laut einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts ist das nicht möglich. Es stehe allen Patienten frei, medizinische Eingriffe abzulehnen. Die Behandlung könne bei Urteilsunfähigkeit mittels einer Patientenverfügung geregelt werden.
Ein Verzicht auf ein Disziplinarverfahren kann nicht pauschal angeordnet werden, da dies einem Erlass einer Rechtsnorm gleichkäme.