Heuschrecken und Superwürmer gehören zu den 16 Insektenarten, die in Singapur als Lebensmittel zugelassen sind

GESETZLICHER RAHMEN FÜR INSEKTEN

Die SFA erklärte, sie habe einen regulatorischen Rahmen für Insekten entwickelt, der Richtlinien für die Zulassung von Insekten als Nahrungsmittel festlege, „da die Insektenindustrie noch im Entstehen begriffen ist und Insekten hier ein neues Nahrungsmittel darstellen“.

Diese Richtlinien gelten für Unternehmen, die Insekten importieren, züchten oder zu Lebensmitteln oder Tierfutter verarbeiten möchten.

Sie schreiben vor, dass die Insektenarten auf eine Geschichte des menschlichen Verzehrs geprüft werden müssen, dass bei der Zucht und Verarbeitung von Insekten und Insektenprodukten keine Schadstoffe eingeführt werden dürfen, in regulierten Betrieben mit Lebensmittelsicherheitskontrollen gezüchtet, werden nicht in freier Wildbahn geerntet und das Endprodukt muss für den Verzehr unbedenklich sein.

Insekten, die nicht zu den 16 zugelassenen Arten gehören, müssen einer Prüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass ihr Verzehr unbedenklich ist, fügte die SFA hinzu.

Während es derzeit keine internationalen Standards für den Verkauf und Verzehr von Insekten als Lebensmittel oder Tierfutter gibt, wurden die Richtlinien der SFA „nach einer gründlichen wissenschaftlichen Überprüfung unter Bezugnahme auf Länder und Regionen entwickelt, die den Verzehr bestimmter Insekten als Lebensmittel erlaubt haben“.

Die Europäische Union und Länder wie Australien, Neuseeland, Südkorea und Thailand haben den Verzehr bestimmter Insektenarten erlaubt, die in vielerlei Hinsicht ernährungsphysiologische Kriterien erfüllen.

Unternehmen, die vorverpackte Lebensmittel verkaufen, die Insekten als Zutat enthalten, müssen auf der Produktverpackung Angaben zur „wahren Beschaffenheit des Produkts“ machen.

Insektenprodukte unterliegen wie andere Lebensmittel der Inspektion und Überwachung durch die Agentur, wozu auch die Entnahme von Proben für Tests zur Lebensmittelsicherheit gehört, erklärte die SFA auf ihrer Website.

„Lebensmittel, die nicht den Lebensmittelsicherheitsvorschriften der SFA entsprechen, dürfen nicht verkauft werden“, hieß es weiter.

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